Universitätsarchiv Tübingen
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Das Organische Statut von 1829 sah einen rechtskundigen Aktuar (Universitätssekretär) zur Unterstützung des Kanzlers vor; an seine Stelle trat 1831 ein Universitäts-Amtmann mit Sitz und Stimme im Senat, in der Disziplinarkommission und im Verwaltungsausschuß. Seit 1925 führte er die Amtsbezeichnung Universitätsrat. Dem Universitätsamtmann wurde ein Aktuar beigegeben, der 1912 die Amtsbezeichnung Universitäts-Sekretär erhielt. Die Aufgaben des Universitätsrates gingen 1968 teils auf den Rektor bzw. den Präsidenten, teils auf den Kanzler bzw. den Geschäftsleitenden Beamten über, der seit 1972 nicht mehr zu den Universitätsorganen zählt.
Das Sekretariat der Universität firmierte in seiner Eigenschaft als Büro des Rektors als Königliches bzw. als Akademisches Rektoramt, doch trat die Bezeichnung "Akademisches Rektoramt" erst 1956 an die Stelle der Bezeichnung "Universitätssekretariat". 1959 wurden unter der Bezeichnung "Akademisches Rektoramt" die "Allgemeine Verwaltung" und das Universitätsrentamt zusammengefaßt, seit 1960 "Allgemeine Verwaltung", Verwaltung der Universitätskliniken und Universitätskasse. Letztere wurde 1965 der "Allgemeinen Verwaltung" eingegliedert. Die Bezeichnung "Akademisches Rektoramt" wurde 1972 nach Einführung der Präsidialverfassung durch "Zentrale Verwaltung" ersetzt.
Bestandsstruktur, -geschichte : In der zentralen Registratur des Universitätssekretariats bzw. des Akademischen Rektoramts und später der Zentralen Verwaltung ist das seit 1829 erwachsene Schriftgut der Universitätsverwaltung mit Ausnahme der Akten der Wirtschaftsverwaltung in seiner ganzen Breite überliefert.
Einzelne, besonders umfangreiche Teile der Registratur, wie etwa die Personal- und Studentenakten wurden jedoch stets gesondert verwahrt und gelangten teilweise schon vor 1914 in das Universitätsarchiv. Solche Unterlagen sind bei den einzelnen Geschäftsbereichen gesondert nachgewiesen.
Die Aufgliederung des Akademischen Rektoramtes in eine wechselnde Zahl von Dezernaten und Abteilungen seit den 1960er Jahren und verstärkt seit 1972/73 mitder Einführung der Präsidialverfassung hatte eine weitere Dezentralisierung der Aktenführung zur Folge. Früher selbstständige Einrichtungen wie das Akademische Auslandsamt, die seit 1970 in die Zentrale Verwaltung eingegliedert wurden, behielten ebenfalls ihre eigenen Registraturen. Auch dies Unterlagen sind bei in den Abschnitt Ba 3ff. gesondert nach gewiesen.
Bei der Benutzung ist unbedingt zu beachten, daß die Abteilungsregistraturen in zahlreichen Fällen keine vollständige Überlieferung darstellen und deshalb immer zuerst die Akten der Hauptregistratur herangezogen werden sollten.
Bemerkungen : Die zentralen Akten der Universitätsverwaltung sind in der Regel der Ausgangspunkt der Recherche. Sodann muß jedoch stets geprüft werden, ob nicht auch in anderen Beständen einschlägige Unterlagen überliefert sind.
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